Über Menschenrechte konnte man in allen Zeitungen lesen. Über
Tierrechte kann man im folgenden nachlesen:
Präambel
Da alle Tiere Rechte besitzen; Da Nichtbeachtung und Missachtung der Rechte des Tiers zu kriminellen
Handlungen des Menschen wider die Natur und wider das Tier geführt
haben und weiterhin führen; Da die Anerkennung der Existenzrechte anderer Tierarten durch die menschliche
Spezies der Grundstein für das Zusammenleben der Arten auf der ganzen
Welt ist; Da Völkermord durch den Menschen am Tier verübt worden ist
und die Bedrohung durch Völkermord weiterhin besteht; Da Respekt gegenüber dem Tier mit dem Respekt des Menschen gegenüber
anderen Menschen verknüpft ist; Da von Kindheit an dem Menschen Beobachtungsgabe, Verständnis,
Respekt und Liebe gegenüber dem Tier beigebracht werden sollte;
wird hiermit erklärt
Artikel 1:
Alle Tiere werden
mit dem gleichen Anspruch auf Leben und demselben Recht auf Existenz geboren.
Artikel 2:
Alle Tiere haben
ein Recht darauf respektiert zu werden.
Der Mensch als dem
Tier verwandte Spezies soll nicht das Recht für sich in Anspruch nehmen,
andere Tierarten auszurotten oder in unmenschlicher Weise auszubeuten.
Es ist seine Pflicht, sein Wissen zum Wohlergehen der Tiere einzusetzen.
Alle Tiere haben das Recht auf Aufmerksamkeit, Pflege und Schutz durch den Menschen.
Artikel 3:
Kein Tier soll schlechter Behandlung oder Grausamkeiten ausgesetzt sein.
Artikel 4:
Alle wildlebenden Tiere haben das Recht auf Freiheit in ihrer natürlichen
Umwelt zu Lande, zu Wasser und in der Luft.
Artikel 5:
Tierarten, die traditionell in der Umgebung des Menschen leben, haben
das Recht auf ein Leben und Wachstum gemäß ihrer Lebensrhythmen
und der Lebensbedingungen und Freiheit, die ihrer Art angemessen sind.
Jegliches Eingreifen seitens des Menschen in diesen Rhythmus dieser
Bedingungen zum Zwecke des Gewinns stellt eine Verletzung ihrer Rechte
dar.
Artikel 6:
Alle Tiere, die als Hausgenossen gehalten werden, haben das Recht eines
natürlichen Todes zu sterben.
Das Aussetzen eines Tieres ist eine grausame und entwürdigende
Tat.
Artikel 7:
Allen zur Arbeit eingesetzten Tieren steht das Recht auf Begrenzung
der Zeitdauer und Intensität ihres Arbeitseinsatzes zu, ebenso erforderliche
Nahrung und ausreichende Ruhezeit.
Artikel 8:
Experimente an Tieren, die mit physischem und psychischem Leid einhergehen,
sind mit dem Tierrecht unvereinbar, sei es zu wissenschaftlichen, medizinischen,
kommerziellen oder jeglicher anderer Art von Forschungszwecken. Ersatzmethoden
müssen angewandt und entwickelt werden. Alternativen zum Tierversuch
sollten erarbeitet werden.
Artikel 9:
Kein Tier soll zum Vergnügen des Menschen ausgebeutet werden.
Ausstellungen und Shows mit Tieren sind mit deren Würde unvereinbar.
Artikel 10:
Jegliche mit der Schlachtung eines Tieres einhergehende Tat ist als
lebenszerstörend einzustufen, d.h. als Verbrechen gegen das Leben.
Artikel 11:
Jegliche Art von Massentötung wildlebender Tiere ist - wie in den
Universalrechten in der Universaldeklaration der Menschenrechte vom 10.
Dezember 1948 und der Universaldeklaration der Rechte des Tiers vom 15.
Oktober 1978 festgelegt - als Völkermord zu betrachten, d.h. als Verbrechen
gegen die Art. Verschmutzung oder Zerstörung der natürlichen
Umwelt führen zu Völkermord.
Artikel 12:
Tote Tiere sollen mit Respekt behandelt werden. Gewaltszenen, an denen
Tiere beteiligt sind, sollen in Kino- und Fernsehfilmen nicht mehr gezeigt
werden, es sei denn zum Zwecke der Bildung des Menschen.
Artikel 13:
Vertreter von Tierrechtsbewegungen sollten auf allen Regierungsebenen
ein Mitspracherecht haben. Die Rechte der Tiere sollten entsprechend den
Menschenrechten ebenso vom Gesetzgeber geschützt sein. Internationale Liga für Tierrechte